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Was damals Recht war...
Was damals Recht war..., © Stadtarchiv Dornbirn
Was damals Recht war...
Was damals Recht war..., © Stadtarchiv Dornbirn

Sonderausstellung

Was damals Recht war...

Was damals Recht war...

Soldaten und Zivilsten vor den Gerichten der Wehrmacht

»Fahnenflucht«: Ein Akt des Widerstands? des Verrats? der Feigheit? des Patriotismus? Die Einschätzung der Desertion aus der Wehrmacht ist nach wie vor umstritten.

Zum 70. Jahrestag des deutschen Überfalls auf Polen, mit dem der Zweite Weltkrieg begann, erinnert nun eine Ausstellung an die Verurteilten der NS-Kriegsgerichte. Wehrmachtsdeserteure waren in Deutschland und Österreich jahrzehntelang kein Thema. Ihre Weigerung, in Hitlers Vernichtungsfeldzug mitzumarschieren, blieb in der österreichischen Nachkriegsgesellschaft unbedankt und stand außerhalb der erinnerungspolitischen Wahrnehmung. Deserteure waren vielmehr mit Vorwürfen konfrontiert, sie hätten Kameraden und Vaterland verraten. Die vorherrschende Geschichtserzählung, die einerseits Österreich als das »erste Opfer der Hitlerschen Aggression« darstellte, andererseits jene Soldaten als Helden feierte, die das »Dritte Reich« bis zur Kapitulation verteidigt hatten, ließ für anderslautende Interpretationen der Vergangenheit keinen Platz.

In Österreich begann man erst gegen Ende der 1990er Jahre, sich auf politischer und wissenschaftlicher Ebene mit den Opfern der NS-Militärjustiz zu beschäftigen. 2005 beschloss der Nationalrat das »Anerkennungsgesetz«. Es beseitigte immerhin die sozialrechtliche Schlechterstellung der Deserteure. 2009 lieferte die Ausstellung »Was damals Recht war« den entscheidenden Impuls zur vollständigen Rehabilitierung. Sie erfolgte mit dem »Anerkennungs- und Rehabilitationsgesetz« vom 1. Dezember 2009. Damit erkannte die Republik Österreich Desertion aus der Wehrmacht ausdrücklich als Akt des Widerstandes an.

Durch die Marginalisierung und Verdrängung der Opfer geriet der Unrechtscharakter der NS-Militärjustiz erst spät ins Blickfeld einer historisch interessierten Öffentlichkeit. Über Jahrzehnte hinweg galten die Wehrmachtgerichte als »Nische der Rechtsstaatlichkeit«. Dabei wurde übersehen, dass die Wehrmachtsjustiz ein willfähriges Instrument des Vernichtungskrieges war, durch deren Urteile Zehntausende Menschen – Soldaten und ZivilistInnen – aus ganz Europa ihr Leben verloren. Die Militärrichter vollstreckten über 15.000 Todesurteile allein an Deserteuren. Die Ausstellung, konzipiert von der Berliner Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, verfolgt das Ziel, die Rehabilitierung der Opfer der NS-Militärjustiz in der Öffentlichkeit voranzutreiben und zu einem würdigen Gedenken an diese Frauen und Männer beizutragen.

Um die notwendige Sensibilisierung für das Thema zu erreichen, bietet die Ausstellung zielgruppengerechte Führungen sowie ein umfangreiches Begleitprogramm an.
 

Was damals Recht war... - Soldaten und Zivilsten vor den Gerichten der Wehrmacht

30. September bis 30. Oktober 2011

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